Online-Regattameldung Pokalregatten 2010
REGATTA  
Bitte wählen Sie die gewünschte Regatta aus *
Bitte Regatta auswählen
 
YACHT  
Segelnummer *
Segelnummer erforderlich
Bootsname *
Bootsname erforderlich
Bootstyp *
Bootstyp erforderlich
Zulassungsnr.: *
Zulassungsnummer erforderlich
Länge ü. alles
Invalid Input
 
EIGNER  
Vorname: *
Erforderlich
Nachname: *
Erforderlich
Club Abkürzung: *
Erforderlich
Club: *
Erforderlich
   
SKIPPER  
Anrede, Titel:
Invalid Input
Vorname: *
Vorname erforderlich
Name: *
Name erforderlich
Strasse:
Invalid Input
PLZ:
Invalid Input
Ort:
Invalid Input
Land:
Invalid Input
Telefon *
Invalid Input
Mobil: *
Rufnummer erforderlich
E-Mail *
E-Mail Adresse erforderlich
Club Abkürzung: *
Club erforderlich
Patente
Invalid Input
 
CREW  
Anzahl Besatzung = Skipper + Crew *
Besatzung erforderlich
Crewmitglieder
Vorname, Nachname
Invalid Input
 
MELDUNG  
Hiermit bestätige ich die Richtigkeit meiner Internet Online-Meldung und die Kenntnissnahme der jeweiligen Ausschreibung sowie der Haftungserklärung!
*
Bitte Haftungserklärung bestätigen
Bemerkung
Invalid Input
 

 

Haftung: Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schaden-ersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Ber-gungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.