Kaution für J70
Bei den beiden J70 sind in der Vergangenheit ungewöhnlich viele Schäden aufgetreten. Deshalb muss ab sofort jeder J70 Steuermann vor Antritt der ersten Fahrt ein Pfand von 400.- Euro entrichten. Die Summe wird nicht bar, sondern per Lastschrift erhoben und nur bei einem Schaden eingelöst.
Unabhängig davon gilt die Hafen-, Haus- und Bootsordnung. Im Punkt 4.6.3 ist geregelt: „Bei Schadensregulierung durch die Versicherung hat der Bootsführer grundsätzlich eine Eigenbeteiligung in Höhe des Selbstbehalts aus der Kaskoversicherung zu tragen.“ Der Selbstbehalt bei den J70 beträgt 750.- Euro.
Bayern II: 250.- SB
Allwind IV: 250.- SB
Sturmvogel: 500.- SB
Bim: 250.- SB