Richtlinie zur Erstattung von Mitgliederauslagen
Für die Erstattung von privat verauslagten Kosten für den LSC wie z. B.
Ersatzteile für Clubboote (Ressort: Takelmeister)
Auslagen für Clubveranstaltungen (Ressort: Veranstaltungen)
Ersatzteile und Material für Reparaturen in Eigenleistung für Clubliegenschaften (Ressort: Hauswart)
Regattamaterial (Ressort: Wettfahrtleiter oder Projektleiter RUND UM bzw. Großveranstaltung)
gilt ab 01.08.18 eine neue Richtlinie.
Für Reisekostenabrechnungen oder Meldegelder bei Regatta-Teilnahmen (DSBL, Jugend, Jüngsten, Sonderevents, Jury-Kosten) ist diese Richtlinie nicht anwendbar. Diese Sachverhalte sind Gegenstand von Beschlüssen der Vorstandschaft oder durch gesonderte Richtlinien geregelt.
Damit Mitglieder-Auslagen dem dafür vorgesehenen Budget und damit dem richtigen Vereinsjahr zugeordnet werden können, bitten wir um Einhaltung der nachstehenden Einreichungsfristen:
Spätestens 3 Monate nach Belegdatum innerhalb des Vereinsjahres
Einreichungsfrist zum Jahresende bis 15.12. des betreffenden Vereinsjahres (z. B. 2018er Belege bis zum 15.12.2018)
Auslagen am Jahresende sind in Ausnahmefällen bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich
Spätere Einreichungen werden grundsätzlich nicht mehr erstattet, Ausnahmen sind möglich, ggfs. ersatzweise Ausstellung einer Spendenbescheinigung über Sachspende in Höhe des Betrages der eingereichten Belege
Form der Einreichung:
Abrechnung der eingereichten Belege mit …
o Name des Mitglieds
o Kontoverbindung
o Zusatzinformationen über Zweck und Inhalt der eingereichten Belege
o Ok Ressortleiter
Belege:
o Originalbelege oder
o Digitale Rechnung als Weiterleitung der Lieferanten E-Mail
o Grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind Handyfotos oder Scans von Originalbelegen
Die Richtlinie und das dazu gehörige Excel Sheet “Vorlage Kostenerstattung von Mitgliederauslagen” kann im internen Mitgliederbereich unter “Dokumente” abgerufen werden.