Richtlinie zur Erstattung von Mitgliederauslagen

Für die Erstattung von privat verauslagten Kosten für den LSC wie z. B.

 Ersatzteile für Clubboote (Ressort: Takelmeister)
 Auslagen für Clubveranstaltungen (Ressort: Veranstaltungen)
 Ersatzteile und Material für Reparaturen in Eigenleistung für Clubliegenschaften (Ressort: Hauswart)
 Regattamaterial (Ressort: Wettfahrtleiter oder Projektleiter RUND UM bzw. Großveranstaltung)

gilt ab 01.08.18 eine neue Richtlinie.

Für Reisekostenabrechnungen oder Meldegelder bei Regatta-Teilnahmen (DSBL, Jugend, Jüngsten, Sonderevents, Jury-Kosten) ist diese Richtlinie nicht anwendbar. Diese Sachverhalte sind Gegenstand von Beschlüssen der Vorstandschaft oder durch gesonderte Richtlinien geregelt.

Damit Mitglieder-Auslagen dem dafür vorgesehenen Budget und damit dem richtigen Vereinsjahr zugeordnet werden können, bitten wir um Einhaltung der nachstehenden Einreichungsfristen:
 Spätestens 3 Monate nach Belegdatum innerhalb des Vereinsjahres
 Einreichungsfrist zum Jahresende bis 15.12. des betreffenden Vereinsjahres (z. B. 2018er Belege bis zum 15.12.2018)
 Auslagen am Jahresende sind in Ausnahmefällen bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich
 Spätere Einreichungen werden grundsätzlich nicht mehr erstattet, Ausnahmen sind möglich, ggfs. ersatzweise Ausstellung einer Spendenbescheinigung über Sachspende in Höhe des     Betrages der eingereichten Belege

Form der Einreichung:

Abrechnung der eingereichten Belege mit …
o Name des Mitglieds
o Kontoverbindung
o Zusatzinformationen über Zweck und Inhalt der eingereichten Belege
o Ok Ressortleiter
Belege:
o Originalbelege oder
o Digitale Rechnung als Weiterleitung der Lieferanten E-Mail
o Grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind Handyfotos oder Scans von Originalbelegen

Die Richtlinie und das dazu gehörige Excel Sheet “Vorlage Kostenerstattung von Mitgliederauslagen” kann im internen Mitgliederbereich unter “Dokumente” abgerufen werden.