RUND UM 2013 Ausschreibung

Die Ausschreibung der RUND UM 2013 als PDF-Dokument (380kByte)      V 2.0-121228

RUND UM 2013

63. Langstreckenwettfahrt rund um den Bodensee 31. Mai – 2. Juni 2013
 

Ausschreibung: International

1.  Veranstalter
Lindauer Segler-Club e. V. Segelhafen 3  D-88131 Lindau.

2. Regeln
WR der ISAF 2013 – 2016 mit Zusatzbestimmungen des DSV, Ordnungsvorschriften des DSV,   die jeweiligen Klassenvorschriften, Bodensee-Schifffahrtsordnung (BSO), diese  Ausschreibung, Segelanweisung und  Programm.

3. Veranstaltungsort und Kurse

3.1 Veranstaltungsort ist D-88131 Lindau.
3.2 Das Regattabüro ist im Kleinen Clubhaus des Lindauer Segler-Clubs auf der Mole im Segelhafen.
3.3 Das Regattagebiet ist der Bodensee zwischen Lindau und Überlingen.
3.4 Regattabahn Grosses Blaues Band: Lindau-Romanshorn-Eichhorn-Überlingen-Lindau
3.5 Regattabahn  Kleines Blaues Band: Lindau-Romanshorn-Eichhorn-Lindau

4. Teilnahmeberechtigte Boote

4.1 Klassen

1 75 qm Nationale Kreuzer 20 ORC Racer nach Definition der Regattavereinigung Bodensee
2 45 qm Nationale Kreuzer 21 ORC Sportboote
3 8mR-Yachten 22 ORC-Club Klassen 1-4
4 6mR-Yachten 23 Rommel 33
5 30 qm Schärenkreuzer Rennversion 24 Shark 24
6 Aphrodite 101 25 Trapezboote
7 Avance 36 26 Varianta
8 Bavaria 35 match 27 X 99
9 Bavaria 40 S· 28 Yardstick-Gruppe· 0······· < 80
10 Classe Libera 29 Yardstick-Gruppe 1·········· 80 – 85
11 Duetta 94 30 Yardstick-Gruppe 2········· 86 – 91
12 Dynamic 35 31 Yardstick-Gruppe 3········· 92 – 96
13 Esse 850 32 Yardstick-Gruppe 4········· 97 – 102
14 H-Boote 33 Yardstick-Gruppe 5········ 103 – 106
15 Int. 806 34 Yardstick-Gruppe 6········ 107 – 110
16 J 80 35 Yardstick-Gruppe 7········ 111· >
17 Lacustre 36 Boote mit beweglichem Ballast· (WR 51)
18 Mehrrumpfboote über 7,50 m Länge 37 Unvermessene Boote über 6,50 m Länge und ohne Trapez
19 Nordische Folkeboote 38 Unvermessene Mehrrumpfboote·· über 7,50 m Länge

4.2  Weitere Klassen auf Anfrage. Keine Zweimann-Kielboote, Jollen und Jollenkreuzer. Boote mit einem gültigen Messbrief müssen in ihrer jeweiligen Klasse gemeldet werden.

4.3   Boote nach Yardstick nur mit gültiger Bodensee-Yardstickzahl nach Bodensee Yardstick-Tabelle 2013, siehe www.bsvb.info.  Bei der Einteilung der Yardstick-Gruppen kann die Wettfahrtleitung abhängig von der Anzahl der Meldungen Änderungen vornehmen. 

4.4  Mit Ausnahme der unvermessenen Boote und der Boote nach Yardstick müssen alle Boote gültige Messbriefe bereithalten.
 
4.5  Grundsätzlich kommt eine Klasse zustande, wenn mindestens fünf Boote gemeldet sind.
Bei Nichterreichen der Meldezahl kann die Wettfahrtleitung die betroffenen Boote in eine Ausgleichsklasse einstufen oder eine andere Regelung treffen.

4.6  Boote mit beweglichem Ballast  (WR 51)
Boote, welche mit Vorrichtungen für Schwenkkiel und/oder Wasserballast ausgerüstet sind und diese in der Regatta benutzen, werden nur in Startgruppe 1 zugelassen ( Änderung WR 51 gemäss WR 86.1 b).

5.  Startgruppen

5.1  Startgruppe 1  Grosses Blaues Band. Kennzeichen: Zahlenwimpel 1 am Achterstag

– Boote mit beweglichem Ballast  (WR 51)
– Classe Libera
– Mehrrumpfboote über 7,50 m Länge
– Unvermessene Mehrrumpfboote über 7,5 m Länge
– ORC Racer nach Definition der Regattavereinigung Bodensee
– Trapezboote
– Yardstick-Gruppe 0  nach Bodensee Yardstick-Tabelle 2013

5.2  Startgruppe 2  Grosses Blaues Band.  Kennzeichen: Zahlenwimpel 2 am Achterstag

– 75 qm Nationale Kreuzer
– 45 qm Nationale Kreuzer
– 8mR-Yachten
– 6mR-Yachten
– 30 qm Schärenkreuzer Rennversion
– Aphrodite 101
– Avance 36
– Bavaria 35 match
– Bavaria 40 S
– Duetta 94
– Dynamic 35
– Esse 850
– J 80
– Lacustre
– ORC Club- Klassen 1- 4  
– ORC-Sportboote
– Rommel 33
– X 99
– Yardstick-Gruppen 1-4 nach Bodensee Yardstick-Tabelle 2013
– Unvermessene Boote über 6,50 m Länge und ohne Trapez

5.3     Startgruppe 3  Kleines Blaues Band.  Kennzeichen: Zahlenwimpel 3 am Achterstag

– H-Boote
– Int. 806
– Nordische Folkeboote
– Shark 24
– Varianta
– Yardstick-Gruppen 5-7  nach Bodensee Yardstick-Tabelle 2013

6.  Anzahl der Wettfahrten   
eine Wettfahrt.

7. Zeitplan

7.1  Startzeit
Freitag, 31. Mai 2013, 19:30 Uhr  vor Lindau, gemeinsam für alle Startgruppen.        
Falls die Wetterlage dies erfordert, kann der Start auf 21:30 Uhr oder auf Samstag, 01. Juni 2013, 06:00 Uhr verschoben werden.

7.2    Zeitlimit
Die Regatta endet am Samstag, 1. Juni 2013 um 21:00 Uhr.

8.  Meldungen

8.1      Internet-Meldungen (bevorzugt)
Online-Meldungen sind vorzunehmen über das Online-Meldeformular auf www.lsc.de.
Die Online-Meldeseite ist freigeschaltet vom 19.01.2013 bis  29.05.2013.

8.2      per Post oder per Fax: Übersenden Sie das offizielle Meldeformular mit Einzugsermächtigung für das Meldegeld an die Meldestelle. Eingang bei der Meldestelle spätestens 29.05.2013.

8.3  Meldungen im Regattabüro sind noch möglich am 30.05. sowie am 31.05.2013 bis 16:00 Uhr.

8.4  Meldungen per e-mail werden nicht akzeptiert.

8.5  Meldestelle: Petra Guinand, Hochbucher Weg 63, D-88131 Lindau,
Tel.  +49 ( 0) 83 82 –  44 21
Fax. +49 ( 0) 83 80 – 981 939 

9.    Meldegeld 

9.1    Meldegeld Staffelung
Für Meldungen bis 22.04.2013: €      65,00
Für Meldungen bis 15.05.2013: €      75,00
Für Meldungen bis 31.05.2013: €    140,00

9.2    Meldegelder werden nicht rückerstattet.

10.    Teilnehmerregistrierung und Ausgabe der Segelanweisung 

10.1    Die Teilnehmerregistrierung und Ausgabe der Segelanweisung erfolgt im Regattabüro zu folgenden Zeiten:
Donnerstag,  30. Mai 2013     15:00 – 20:00 Uhr
Freitag,        31. Mai 2013     14:00 – 18:00 Uhr

10.2    Jeder Schiffsführer  muss bei  der  Entgegennahme der Segelanweisung im LSC-Wettfahrtbüro mit seiner Unterschrift seine Teilnahme an der Regatta bestätigen. Boote, die nicht bis Freitag, 31. Mai 2013 18:00 Uhr registriert sind, können als DNC  gewertet werden.

10.3    Jeder Schiffsführer hat bei der Teilnehmerregistrierung eine Haftungsfreistellung gegenüber dem Veranstalter zu unterzeichnen.

11.    Kennzeichnung und Werbung

11.1  Jedes Boot muss die in seiner Meldung angegebene Segelnummer führen.

11.2  Jedes Boot muss den für seine Startgruppe vorgeschriebenen Zahlenwimpel führen.

11.3  Die bei der Teilnehmerregistrierung ausgehändigten Startnummern sind  beidseitig am Bug  gut sichtbar aufzukleben.

11.4  Die RUND UM wird eingestuft nach dem Advertising Code C der ISAF Regulation 20.

11.5  Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gestellte Werbung zu zeigen und/oder  vom Veranstalter gestellte Positionierungsgeräte während der Wettfahrt zu betreiben.

12.  Sicherheitsvorschriften

Die RUND UM stellt als Nachtregatta besondere Anforderungen an die Seemannschaft der Crew.
Jeder teilnehmende Skipper ist über die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen hinaus allein selbst verantwortlich für die Sicherheit von Schiff und Mannschaft.

12.1    Mindestalter für Teilnehmer 14 Jahre.

12.2  Schwimmwestenzwang bei Starkwind- oder Sturmwarnung.

12.3  Von Freitag, 31.05.2013, 21:00 Uhr bis Samstag, 01.06.2013, 05:30 Uhr gilt zusätzlich:
12.3.1  Schwimmwestenzwang.
12.3.2  Tragen von Kleidung mit Reflexstreifen.
12.3.3  Tragen eines Notblitzes.
12.3.4  Lichterführung:  weisses Rundumlicht im Masttopp  sowie zusätzliche Vorsegelbeleuchtung.

Boote, die ohne Lichterführung  angetroffen werden, werden ohne Protestverhandlung disqualifiziert. Ein Antrag auf Wiedergutmachung hiergegen ist ausgeschlossen (Änderung  WR 60.1(b)).

12.4  Ergänzende Sicherheitsvorschriften  für Trapezyachten und Mehrrumpfboote:
12.4.1  Schwimmwestenzwang während der gesamten Wettfahrt.
12.4.2  Jede  Person im Trapez muss während der Wettfahrt direkten Kontakt ihrem Boot haben.

12.5    Ergänzende Sicherheitsvorschriften für Classe Libera und Mehrrumpfboote: 
12.5.1    Jedes Boot muss während der Wettfahrt von einem rettungstauglichen Boot begleitet werden. Dieses muss sich dabei achteraus des begleiteten Bootes halten.
12.5.2  Das Begleitboot muss mit dem  Meldeformular für Begleitboote gemeldet werden. Siehe online-Ausschreibung auf www.lsc.de.

13.    Urheber- und Bildrechte

Jeder Teilnehmer überlässt dem Veranstalter, seinen Agenturen und Sponsoren entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto- und Filmaufnahmen aller Art von dieser Regatta und ihren Sportlern.

14.    Wertungssystem

14.1    Klassenwertung.

14.1.1  ORC-Boote nach berechneter Zeit.
14.1.2  Classe Libera, Mehrrumpfboote, Trapezboote und Yardstick-Gruppen nach berechneter Zeit gemäss Bodensee-Yardstick-Tabelle neueste Fassung (www.bsvb.info).
14.1.3  alle anderen Boote nach gesegelter Zeit.

14.2  Gesamtwertung  nach gesegelter Zeit

15.  Strafsystem

15.1  Es wird ein  Schiedsgericht  berufen, dessen Zusammensetzung durch Aushang bekanntgemacht wird.

15.2  WR 44.1 wird so geändert, dass die 2-Drehungen-Strafe durch eine 1-Drehung-Strafe ersetzt wird.

16.  Preise und Preisverteilung

16.1  Blaues Band für das schnellste Boot der Startgruppen 1 und 2 nach gesegelter Zeit.

16.2 Blauer Pokal für das schnellste Boot der Startgruppe  2  nach gesegelter Zeit.

16.3 Kleines Blaues Band für das schnellste Boot  der Startgruppe 3  nach gesegelter Zeit.

16.4 Wanderpreise, Klassen- und Sonderpreise.

16.5 Erinnerungspreise pro Boot.

16.6 Preisverteilung am Sonntag,  2. Juni 2013, ab 10:00 Uhr im Festzelt am Segelhafen.

16.7 Preise, die auf der Siegerehrung nicht abgeholt werden, fallen zurück an den Veranstalter.

17.  Veranstaltungen

17.1  Wetter-Information am Freitag, 31. Mai 2013, 14:30 Uhr und 16:30 Uhr im Festzelt am Segelhafen.
17.2 Während der Wettfahrt animierte Berichte über den Regattaverlauf im Festzelt am Segelhafen.
17.3 Seglerparty der boot Düsseldorf am Samstag, 1. Juni 2013 ab 19:00 Uhr im Festzelt am Segelhafen.

18. Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel

18.1     Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. .

18.2  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Lindau (B)

19. Haftpflichtversicherung 

Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von €  3,5 Mio. deckt.

20.  Unterkunft

Wir bitten, Zimmerbestellungen selbst vorzunehmen unter
LTK  –  Lindauer Tourismus und Kongress GmbH
Alfred-Nobel-Platz 1  88131 Lindau
Telefon: +49 (0) 8382 / 26 00-30
E-Mail: info ?@? lindau-tourismus.de

21.   Weitere Informationen

21.1  Kranbenutzung: Es stehen Krananlagen beim Segelhafen Lindau und im Hafen Lindau-Zech nach Absprache zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich bei Bedarf mit Bernd Wachter unter Tel. +49-175-183 186 9 (Segelhafen Lindau) oder Walter Kleine +49-160 333 09 37 (Hafen Lindau-Zech) in Verbindung.

21.2  Liegeplätze im Hafen des LSC und im BSB-Hafen Lindau.

21.3  Parkplätze: Keine Parkplatzreservierungen möglich, nutzen Sie ggf. das Parkleitsystem der Stadt Lindau. Öffentliche Parkplätze sind kostenpflichtig.

21.4 Zusätzliche  Informationen erhalten Sie unter
Lindauer Segler-Club e.V.
Segelhafen 3
D-88131 Lindau
www.lsc.de
rundum@lsc.de

LSC  Andreas Ober, Vorsitzender; Hubert Henzler, Wettfahrtleiter RUND UM;  Markus Gielen, Wettsegelobmann