RUND UM 2013 Segelanweisung
Segelanweisung RUND UM Version: 2013-05-27 die Segleanweisung als pdf (260KByte)
Organisation: | |
Veranstalter | Lindauer Segler-Club e.V. |
Wettfahrtleiter | Hubert Henzler, LSC |
Schiedsgericht Vorsitzender | Ulrich Fischer, IJ, SRV |
Wettfahrtbüro im Kleinen Clubhaus des LSC | Petra Guinand, LSC |
Auswertung | Kurt Motz, LSC |
Inhaltsverzeichnis:
1 Regeln
2 Mitteilungen an die Teilnehmer
3 Änderungen der Segelanweisungen
4 Verantwortlichkeit des Skippers
5 Signale an Land
6 Kennzeichnung der Funktionsboote
7 Bahnmarken
8 Ersatz von Bahnmarken
9 Startgruppen
10 Unterscheidungszeichen und Ausrüstung
11 Zeitplan
12 Startverschiebung
13 Start
14 Allgemeiner Rückruf
15 Regattabahnen
16 Verhalten an Bahnmarken
17 Bahnabkürzungen
18 Abbruch der Wettfahrt
19 Aufgabe der Wettfahrt
20 Ziel
21 Zeitlimit
22 Proteste und Ersatzstrafen
23 Schiedsgericht
24 Berufungen
25 Wertung
26 Preise und Preisverteilung
27 Sicherheitsvorschriften
28 Notrufe
29 Verkehrssicherung
30 Umweltschutz
31 Liegeplätze, Kran, Parkplätze
32 Veranstaltungen
33 Haftungsausschluss
1. Regeln
Die Wettfahrt wird ausgesegelt nach den Wettfahrtregeln – Segeln (WR) der ISAF 2013-2016 mit Zusatzbestimmungen des DSV, den Ordnungsvorschriften des DSV, den jeweiligen Klassenvorschriften, BSVb-Yardstick-Tabelle, aktuelle Fassung (s. www.bsvb.info), der Ausschreibung, der Bodensee-Schifffahrtsordnung (BSO), dem Programm und dieser Segelanweisung. Gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern gelten die üblichen gesetzlichen Vorschriften der BSO. Zwischen den Teilnehmern der Regatta gelten die Wettfahrtregeln Segeln der ISAF.
Gibt es einen Widerspruch zwischen Ausschreibung und Segelanweisung, so gilt die Segelanweisung vorrangig. (Änderung WR 63).
2. Mitteilungen an die Teilnehmer
Mitteilungen an die Teilnehmer werden im Internet unter www.lsc.de/rundum sowie durch Aushang am Schwarzen Brett veröffentlicht. Dieses befindet sich an der Ostseite des Clubhauses des Lindauer Segler-Clubs.
3. Änderungen der Segelanweisungen
Änderungen der Segelanweisungen werden bis spätestens Freitag, 31. Mai 2013 16:00 Uhr im Internet unter www.lsc.de/rundum sowie durch Aushang am Schwarzen Brett bekanntgegeben.
4. Verantwortlichkeit des Skippers
Die RUND UM stellt als Nachtregatta besondere Anforderungen an die Seemannschaft. Es besteht für die RUND UM grundsätzlich keine Windstärkenbegrenzung. Dennoch kann der Start bei Sturmgefahr oder Flaute verschoben (siehe Ziff. 12) oder abgesagt werden. Grundsätzlich können auch Winde in Sturmstärke auftreten. Bei schlechtem oder stürmischem Wetter ist es die alleinige Entscheidung des jeweiligen Skippers, an der Wettfahrt teilzunehmen oder diese ggf. abzubrechen. Er ist allein selbst verantwortlich für die Sicherheit von Schiff und Mannschaft.Bei Abbruch der Wettfahrt durch die Wettfahrtleitung (Setzen der Flagge N mit drei Schallsignalen auf Booten der Wettfahrleitung, siehe Ziff. 18) wird empfohlen, einen Schutzhafen anzulaufen.
5. Signale an Land
Flaggensignale an Land zu Ziff. 12 (Startverschiebung) oder Ziff. 18 (Abbruch der Wettfahrt) werden an der Spiere an der Ostseite des Clubhauses des Lindauer Segler-Clubs gesetzt.
6. Kennzeichnung der Funktionsboote
Die Boote der Wettfahrtleitung führen die Flagge Q, andere Funktionsboote wie Presse und die Begleitboote der Libera-Klasse sowie der Mehrrumpfboote führen einen gelb-blauen Pantaenius-Wimpel.
7. Bahnmarken
Mit Ausnahme des Glockenschlagwerks Lindau sind alle Bahnmarken ca. 2 m hohe flaschenförmige gelbe Bojen mit weißem Blinklicht. In der Nähe der Bahnmarken liegt jeweils ein Kontrollboot.
8. Ersatz von Bahnmarken
Falls eine Bahnmarke fehlt oder nicht mehr auf Position liegt, setzt das Kontrollboot die Flagge M, gibt wiederholt Schallsignale und zeigt ein weißes Blinklicht. In diesem Fall ist das Kontrollboot als Bahnmarkenersatz zu runden. (WR 34).
9. Startgruppen
9.1 Startgruppe 1 Blaues Band.
Kennzeichen: Zahlenwimpel 1 am Achterstag
Boote mit beweglichem Ballast (WR 51)
Classe Libera
Unvermessene Mehrrumpfboote über 7,50 m Länge
ORC Racer nach Definition der Regattavereinigung Bodensee
Trapezboote
Yardstick-Gruppe MB 50-60
(Mehrrumpfboote über 7,50 m Länge)
Yardstick-Gruppe 0 61-79
9.2 Startgruppe 2 Blaues Band. Kennzeichen: Zahlenwimpel 2 am Achterstag
75 qm Nationale Kreuzer
45 qm Nationale Kreuzer
8mR-Yachten
6mR-Yachten
30 qm Schärenkreuzer Rennversion
Aphrodite 101
Avance 36
Bavaria 35 match
Bavaria 40 S
Duetta 94
Dynamic 35
Esse 850
J 80
Lacustre
ORC
Club- Klassen 1- 4
ORC-Sportboote
Rommel 33
X 99
Yardstick-Gruppe 1 BYZ 80 – 85
Yardstick-Gruppe 2 BYZ 86 – 91
Yardstick-Gruppe 3 BYZ 92 – 96
Yardstick-Gruppe 4 BYZ 97 – 102
Unvermessene Boote über 6,50 m Länge und ohne Trapez
9.3 Startgruppe 3 Kleines Blaues Band. Kennzeichen: Zahlenwimpel 3 am Achterstag
H-Boote
Int. 806
Nordische Folkeboote
Shark 24
Varianta
Yardstick-Gruppe 5 BYZ 103 – 110
Yardstick-Gruppe 6 BYZ > 110
10. Unterscheidungszeichen und Ausrüstung
10.1 Jedes Boot muss die in seiner Meldung angegebene Segelnummer führen.
10.2 Jedes Boot muss den für seine Startgruppe vorgeschriebenen Zahlenwimpel am Achterstag führen. Boote ohne Achterstag führen den Zahlenwimpel an der Backstag.
10.3 Die bei der Teilnehmerregistrierung ausgehändigten Startnummern sind beidseitig am Bug gut sichtbar aufzukleben.
10.4 Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gestellte Werbung zu zeigen und/oder vom Veranstalter gestellte Positionierungsgeräte während der Wettfahrt zu betreiben.
11. Zeitplan
Der Start erfolgt am Freitag, 31. Mai 2013 um 19:30 Uhr, gleichzeitig für alle Startgruppen.
12. Startverschiebung
Falls die Wetterlage dies erfordert, kann eine Startverschiebung erfolgen. Die Signale werden an Land und ggf. auf dem Startschiff gegeben. Eine Bekanntmachung kann zusätzlich im Internet unter www.lsc.de/rundum und durch Aushang am Schwarzen Brett erfolgen.
Die unter Ziff. 13.4 angegebenen Zeiten für Ankündigungssignal, Vorbereitungssignal und Start verschieben sich entsprechend. (Änderung WR Wettfahrtsignale)
12.1 Startverschiebung 1:
Antwortwimpel und zwei Schallsignale bedeutet:
Der Start für alle Gruppen ist verschoben auf
Freitag, 31. Mai 2013 um 21:30 Uhr, Ankündigungssignal 21:20 Uhr.
Streichen der Flaggensignale und ein Schallsignal erfolgen eine Minute vor dem neuen Ankündigungssignal auf dem Startschiff.
Es werden die normalen Regattabahnen gesegelt wie in Ziff. 15 beschrieben.
12.2 Startverschiebung 2:
Antwortwimpel über Flagge H und zwei Schallsignale bedeutet:
Der Start für alle Gruppen ist verschoben auf Samstag, 1. Juni 2013 um 06:00 Uhr, Ankündigungssignal 05:50 Uhr.
Streichen der Flaggensignale und ein Schallsignal erfolgen eine Minute vor dem neuen Ankündigungssignal auf dem Startschiff.
Für Startgruppe 1 gilt Regattabahn Großer Kurs.
Für Startgruppen 2 und 3 gilt Regattabahn Kleiner Kurs.
13. Start
13.1 Startschiff
Ein Bodensee-Passagierschiff wird als Startschiff eingesetzt. Dieses hat seine Position ca. 700 m südöstlich des Glockenschlagwerks Lindau.
13.2 Startlinien
Nördlich des Startschiffes befindet sich die Startlinie Nord, südlich des Startschiffes befindet sich die Startlinie Süd.
Die Startlinien liegen etwa in Nord – Süd – Richtung und sind von Ost nach West zu durchsegeln. Bis ca. 1 Minute vor dem Start patrouillieren Motorboote der Wettfahrtleitung auf den Startlinien.
13.2.1 Startlinie Nord
Die ca. 400 m lange Startlinie Nord ist im Süden begrenzt durch einen rot-weißen Peilstab auf der Stb.-Seite des Startschiffes und im Norden durch eine ca. 2 m hohe flaschenförmige gelbe Boje mit Blinklicht.
Alle Boote der Startgruppe 1 müssen über diese Startlinie Nord starten
13.2.2 Startlinie Süd
Die ca. 2200 m lange Startlinie Süd ist im Süden begrenzt durch eine ca. 2 m hohe flaschenförmige gelbe Boje mit Blinklicht und im Norden durch einen rot-weißen Peilstab auf der Bb.-Seite des Startschiffes.
Alle Boote der Startgruppen 2 und 3 müssen über diese Startlinie Süd starten.
13.3 Achtung: Alle Boote, die beim Start nicht ihre vorgeschriebene Startlinie durchsegeln, werden als nicht gestartet gewertet (DNS).
13.4 Startsignale (Änd. WR 26)
Ankündigungssignal 19:20 Uhr: Setzen der Flaggen W sowie ein Schallsignal.
Vorbereitungssignal 19:25 Uhr: Setzen der Flagge schwarz (Black Flag) sowie ein Schallsignal.
Dies bedeutet: Schwarze Flagge-Regel (WR 30.3) in Kraft.
Alle Boote, die sich innerhalb der letzten Minute vor ihrem Startsignal auf der Bahnseite der Startlinie oder einer ihrer Verlängerungen befinden Änderung (WR 30.3), werden ohne Verhandlung disqualifiziert. Ein Antrag auf Wiedergutmachung ist nicht möglich. (Dies ändert WR 60.1(b))
Beginn der Verbotszeit. 19:29 Uhr.
Streichen der Flagge Schwarz (Black Flag) ohne ein Schallsignal..
Start 19:30 Uhr: Streichen der Flagge W und ein Schallsignal.
Bis zum Überqueren der Startlinie ist das Setzen des Spinnakers oder Gennakers verboten. Ein Boot, das hiergegen verstößt und von der WL erkannt wird, wird ohne Verhandlung disqualifiziert. (Änderung WR 63.1)
Boote, die nicht spätestens 45 Minuten nach dem gültigen Startsignal gestartet sind, werden als nicht gestartet (DNS oder DNC) gewertet. (Änderung WR 28.1)
14. Allgemeiner Rückruf
Setzen des 1. Hilfsstanders und zwei Schallsignale nach dem Startsignal. Der neue Start erfolgt 30 Minuten nach dem ungültigen Start. Streichen des 1. Hilfsstanders und ein Schallsignal erfolgen eine Minute vor dem neuen Ankündigungssignal.
Boote, die WR 30.3 verletzt haben, dürfen nach einem allgemeinen Rückruf bei dem neuen Start teilnehmen. (Änderung WR 30.3)
15. Regattabahnen
Die Bahnmarken liegen auf folgenden Positionen:
Bahnmarke Romanshorn ca. 400 m nordöstlich des Yachthafens Romanshorn (YCRo)
Koordinaten: 47 Grad 34,4 Min N009 Grad 23,3 Min E
Bahnmarke Eichhorn ca. 750 m ostnordöstlich des Glockenschlagwerks Eichhorn
Koordinaten: 47 Grad 40,0 Min N 009 Grad 13,7 Min E
Bahnmarke Überlingen ca. 200 m südwestlich des Yachthafens Überlingen (BYCÜ)
Koordinaten: 47 Grad 45,7 Min N 009 Grad 09,9 Min E
Glockenschlagwerk Lindau ca. 300 m südlich des Leuchtturms Lindau
Koordinaten: 47 Grad 32,3 Min N 009 Grad 41,1 min E
Abweichungen der Position der Bahnmarken von den angegebenen
Koordinaten sind kein Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung nach WR 62.
Alle Bahnmarken sind an Steuerbord zu lassen, nur das Glockenschlagwerk Lindau ist an Backbord zu lassen.
15.1 Regattabahn Blaues Band (Großer Kurs)
Start Lindau. Bahnmarken: Romanshorn – Eichhorn –
Überlingen – Glockenschlagwerk Lindau – Ziel Lindau.
15.2 Regattabahn Kleines Blaues Band (Kleiner Kurs)
Start Lindau. Bahnmarken: Romanshorn – Eichhorn –
Glockenschlagwerk Lindau – Ziel Lindau.
Dieser Kurs gilt nur für folgende Klassen:
H-Boote
Int. 806
Nord. Folkeboote
Shark 24
Varianta
Yardstick-Gruppen 5 -7
16. Verhalten an Bahnmarken
Beim Passieren der Bahnmarken ist nachts die Segelnummer so zu beleuchten, dass für die Kontrollboote eine korrekte Erkennung möglich ist.
17. Bahnabkürzungen
17.1 Bahnabkürzung an der Bahnmarke Eichhorn
Startgruppe 2Zeigen der Flagge R über Zahlenwimpel 2 mit wiederholten Schallsignalen und einem grünen Blinklicht auf dem Kontrollboot bedeutet:
Alle Boote der Startgruppe 2 segeln von hier unter kursmäßiger Rundung der Bahnmarke Eichhorn und des Glockenschlagwerks Lindau ins Ziel vor Lindau. (Änderung WR 33)
17.2 Bahnabkürzung an der Bahnmarke Romanshorn
Startgruppe 3Zeigen der Flagge R über Zahlenwimpel 3 mit wiederholten Schallsignalen und einem roten Blinklicht auf dem Kontrollboot bedeutet:
Alle Boote der Startgruppe 3 segeln von hier unter kursmäßiger Rundung der Bahnmarke Romanshorn und des Glockenschlagwerks Lindau ins Ziel vor Lindau. (Änderung WR 33)
17.3 Bahnabkürzung auf der Bahn
Zeigen der Flagge S über dem jeweiligen Zahlenwimpel auf dem Kontrollboot mit wiederholten Schallsignalen an einer beliebigen Bahnmarke bedeutet: Zwischen dieser Bahnmarke und dem Kontrollboot erfolgt für die angezeigte Gruppe der Zieldurchgang.
18. Abbruch der Wettfahrt
Setzen der Flagge N mit drei Schallsignalen auf Booten der Wettfahrleitung bedeutet:
Die Wettfahrt ist abgebrochen, laufen Sie ggf. einen Schutzhafen an.
19. Aufgabe der Wettfahrt
Eine Yacht, die aufgibt, ist verpflichtet die Wettfahrtleitung unverzüglich hiervon zu unterrichten.
Rufnummern der Wettfahrtleitung :
+49 – (0) 8382 – 273 14 15
+49 – (0) 8382 – 273 14 16.
Fax der Wettfahrtleitung:
+49 – (0) 8382 – 214 84
E-Mail Wettfahrtleitung:
wettfahrtleitung.rundum@lsc.de
Bei Verstoß gegen diese Anweisung können anfallende Suchkosten dem Teilnehmer auferlegt werden.
20. Ziel
Das Ziel befindet sich vor dem Segelhafen des Lindauer Segler-Clubs.
Die Ziellinie befindet sich zwischen zwei gelben Bojen mit Blinklicht vor der Mole des Segelhafens. Die Ziellinie muss von Süd nach Nord vollständig überquert werden.
(Änderung. WR. 28.1)
Nur bei Bahnabkürzung nach Ziff. 17.3 (Bahnabkürzung auf der Bahn) befindet sich das Ziel für die betreffende Gruppe nicht vor Lindau, sondern an der jeweiligen Bahnmarke.
21. Zeitlimit
Die Wettfahrt endet spätestens am Samstag, 1. Juni 2013 um 21:00 Uhr. Alle bis dahin nicht durchs Ziel gegangen Boote werden als DNF gewertet. Dies ändert WR 35, A4 und A5.
22. Proteste und Strafsystem
22.1 Spätestens eine Stunde nach Zieldurchgang oder Aufgabe der protestierenden Yacht muss der Protest in schriftlicher Form, per Fax oder per E-Mail im Wettfahrtbüro eingereicht werden. Fax:(+49) (0)8382 – 214 84. E-Mail-Adresse: wettfahrtleitung.rundum@lsc.de
Für die Einhaltung der Protestfrist gilt die Empfangszeit im Wettfahrtbüro.
22.2 Ordnungsgemäß eingegangene Proteste können auch ohne anwesende Partei verhandelt werden. (WR. 63.3 b).
23. Schiedsgericht
23.1 Die Zusammensetzung des Schiedsgerichts wird bis spätestens Donnerstag, 30. Mai 2013 im Internet unter
www.lsc.de/rundum und durch Aushang am Schwarzen Brett veröffentlicht (DSV WO Punkt 8).
23.2 Die Verhandlungen des Schiedsgerichtes finden im Clubhaus des Lindauer Segler-Clubs statt. Die Termine und Entscheidungen der Protestverhandlungen werden im Internet unter www.lsc.de/rundum und durch Aushang am Schwarzen Brett bekanntgegeben. Protestparteien einschließlich ihrer etwaigen Zeugen werden gebeten, sich zum Zeitpunkt ihrer Verhandlung zur Verfügung des Schiedsgerichts zu halten.
24. Berufungen
Berufungen werden durch den Berufungsausschuss des DSV entschieden.
25. Wertung
Gesamtwertung:
Für Startgruppe 1 und 2: alle Boote nach gesegelter Zeit
Für Startgruppe 3: alle Boote nach gesegelter Zeit
Klassenwertung:
ORC 1- 4 und ORC-Racer nach berechneter Zeit
Classe Libera, Trapez-Boote und Yardstick-Gruppen nach berechneter Zeit, alle anderen Klassen nach gesegelter Zeit.
26. Preise und Preisverteilung
26.1 Blaues Band für das schnellste Boot der Startgruppen 1 und 2 nach gesegelter Zeit,
Kleines Blaues Band für das schnellste Boot der Startgruppe 3 nach gesegelter Zeit,
Blauer Pokal für das schnellste Boot der Startgruppe 2 nach gesegelter Zeit,
Klassenpreise, Wanderpreise und Sonderpreise.
26.2 Erfolgt eine Bahnabkürzung für die Startgruppe 2 nach Ziff. 17.1, so geht das Blaue Band an ein Boot der Startgruppe 1.
26.3 Preisverteilung am Sonntag, 2. Juni 2013, ab 10:00 Uhr im Festzelt am Segelhafen Lindau.
Öffnung ab 09:00 Uhr.
27. Sicherheitsvorschriften
Die RUND UM stellt als Nachtregatta besondere Anforderungen an die Seemannschaft der Crew.
Jeder teilnehmende Skipper ist über die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen hinaus allein selbst verantwortlich für die Sicherheit von Schiff und Mannschaft.
27.1 Mindestalter für Teilnehmer: 14 Jahre.
27.2 Schwimmwestenzwang bei Starkwind- oder Sturmwarnung. (Änd. WR 40)
27.3 Von Freitag, 31.05.2013 21:00 Uhr bis Samstag, 01.06.2013 05:30 Uhr gilt folgendes:
27.3.1 Schwimmwestenzwang. (Änd. WR 40)
27.3.2 Tragen von Kleidung mit Reflexstreifen.
27.3.3 Tragen eines Notblitzes.
27.3.4 Lichterführung: weißes Rundumlicht im Topp sowie zusätzliche Vorsegelbeleuchtung.
Achtung: Boote, die von 31.05.2013, 21:00 Uhr bis 01.06.2013, 05:30 Uhr ohne Lichterführung angetroffen werden, werden ohne Protestverhandlung disqualifiziert. Ein Antrag auf Wiedergutmachung hiergegen ist ausgeschlossen. (Änderung WR 60.1(b)).
27.4 Ergänzende Sicherheitsvorschriften für Trapezyachten und Mehrrumpfboote:
27.4.1 Schwimmwestenzwang während der gesamten Wettfahrt. (Änd. WR 40)
27.4.2 Jede Person im Trapez muss während der Wettfahrt direkten Kontakt mit ihrem Boot haben.
27.5 Ergänzende Sicherheitsvorschriften für Classe Libera und Mehrrumpfboote:
27.5.1 Jedes Boot muss während der Wettfahrt von einem rettungstauglichen Boot begleitet werden. Dieses muss sich dabei achteraus des begleiteten Bootes halten.
27.5.2 Begleitboote müssen mit dem Meldeformular für Begleitboote angemeldet werden. Siehe Ausschreibung auf www.lsc.de
27.5.3 Ausnahmen von der Begleitbootpflicht kann die Wettfahrt-leitung auf begründeten Antrag zulassen.
28. Notrufe
Die Wasserschutzpolizei Lindau hat für diese Wettfahrt eine Notrufzentrale eingerichtet, an die alle Notrufe telefonisch zu richten sind:
Rufnummern der Notrufzentrale:
+49 – (0) 8382 – 94 30 780
+49 – (0) 8382 – 94 31 959
+49 – (0) 171 – 86 36 271
Die Notrufzentrale koordiniert im Regattagebiet alle Einsatzkräfte aus den drei Anrainerstaaten.
29. Verkehrssicherung
Die Wasserschutzpolizei weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Kennzeichnung und Bergung von havarierten Booten oder Treibgut zur Verkehrssicherung erforderlich ist. Die Kennzeichnung muss nachts durch ein weißes Rundumlicht oder einen Notblitz erfolgen.
30. Umweltschutz
Abfall darf nicht ins Wasser geworfen werden und muss an Land in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.
31. Liegeplätze, Kran, Parkplätze
31.1 Liegeplätze im Segelhafen des LSC
und im BSB-Hafen Lindau.
LSC-Hafenmeister: Axel Diederich.
hafenmeister@lsc.de
Mobil: +49 – (0) 171 – 545 02 61.
Bei einem Pegelstand von 3,30 m beträgt die Wassertiefe im BSB-Hafen Lindau ca. 3,30 m.
31.2 Kranbenutzung:
Es stehen Krananlagen beim Segelhafen Lindau und im Hafen Lindau-Zech nach Absprache zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich bei Bedarf mit
Bernd Wachter unter Tel. +49 – (0) 175-183 18 69
(Segelhafen Lindau) oder
Herrn Schwarz unter Tel. +49 – (0) 171-784 2636
(Hafen Lindau-Zech) in Verbindung.
31.3 Parkplätze: Keine Parkplatzreservierungen möglich, nutzen Sie ggf. das Parkleitsystem der Stadt Lindau. Öffentliche Parkplätze sind kostenpflichtig.
32. Veranstaltungen
32.1 Wetter-Information am Freitag, 31. Mai 2013, 14:30 Uhr und 16:30 Uhr im Festzelt am Segelhafen.
32.2 Während der Wettfahrt animierte Berichte über den Regattaverlauf im Festzelt am Segelhafen.
32.3 Seglerparty der boot Düsseldorf am Samstag, 01. Juni 2013 ab 19:00 Uhr im Festzelt am Segelhafen.
32.4 Preisverteilung am Sonntag, 2. Juni 2013, ab 10:00 Uhr im Festzelt am Segelhafen Lindau.
Öffnung 09:00 Uhr.
33. Haftungsausschluss
33.1 Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel: Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
33.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Lindau (B).
Lindauer Segler-Club e.V.
Andreas Ober, Vorsitzender;
Hubert Henzler, Wettfahrtleiter RUND UM;
Markus Gielen, Wettsegelobmann.