RUND UM 2018 – Ausschreibung

RUND UM 2018

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Ausschreibung

1. Veranstalter
2. Regeln
3. Veranstaltungsort und Kurse
4. Teilnahmeberechtigte Boote
5. Startgruppen
6. Anzahl Wettfahrten
7. Zeitplan
8. Meldungen
9. Meldegeld
10. Teilnehmerregistrierung und Segelanweisung
11. Kennzeichnung und Werbung
12. Sicherheitsbestimmungen
13. Urheber- und Bildrechte
14. Wertungssystem
15. Strafsystem
16. Preise und Preisverteilung
17. Veranstaltungen
18. Haftungsausschluss, Haftungsbegrenzung, Unterwerfungsklausel
19. Haftpflichtversicherung
20. Unterkunft
21. Weitere Informationen: Funk, Kranbetrieb, Liegeplätze, Parkplätze

Ausschreibung
International

1.      Veranstalter
Lindauer Segler-Club e. V. Segelhafen 3 D-88131 Lindau

2.      Regeln
Die Wettfahrt unterliegt folgenden Regeln:

2.1.  Regeln wie sie in den derzeit gültigen „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt sind.
2.2. Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO).
2.3. Die jeweiligen Klassenvorschriften der einzelnen Klassen.
2.4. Diese Ausschreibung.
2.5. Die Segelanweisung.

2.6. Änderungen der Wettfahrtregeln.
Einige Änderungen sind in dieser Ausschreibung aufgeführt. (WR 51 u. 63.1)
Eine detaillierte Beschreibung der Änderungen ist in den Segelanweisungen enthalten.
Es können auch weitere Änderungen in die Segelanweisung aufgenommen werden.

2.7. Es wird eine Internationale Jury eingesetzt, deren Entscheidungen endgültig sind, wie in WR 70.5 festgelegt.

3.      Veranstaltungsort und Kurse

3.1. Veranstaltungsort ist D-88131 Lindau.
3.2. Das Regattabüro ist im Kleinen Clubhaus des Lindauer Segler-Club auf der Mole im Segelhafen.
3.3. Das Regattagebiet ist der Bodensee zwischen Lindau und Überlingen.
3.4. Regattabahn Großes Blaues Band: Lindau-Romanshorn-Eichhorn-Überlingen-Lindau
3.5. Regattabahn Kleines Blaues Band: Lindau-Romanshorn-Eichhorn-Lindau

4.      Teilnahmeberechtigte Boote

4.1. Bootsgröße
Die Voraussetzung zur Teilnahme an der RundUm ist eine Mindestbootsgröße mit einer Rumpflänge von 6,50 Meter.

4.2. Klassen:

1     75 qm Nationale Kreuzer
2     45 qm Nationale Kreuzer
3     8mR-Yachten
4     6mR-Yachten
5     30 qm Schärenkreuzer Rennversion
6     Aphrodite 101
7     Avance 36
8     Bavaria 35 match
9     Bavaria 40 S
10     Classe Libera/Trapezboote
11     Duetta 94
12    Dynamic 35
13    Esse 850
14    H-Boote
15    Int. 806
16    J70
17    J80
18    Lacustre
19    Mehrrumpfboote über 7,50 m Rumpflänge
20    Nordische Folkeboote
23    ORC Club-Klassen nach Definition der Regattavereinigung Bodensee
(inklusive  der Boote, welche die Regel 51 teilweise nicht einhalten müssen.)
24    Rommel 33
25    Shark 24
27    Varianta
28    X 99
29    Yardstick-Gruppe 0                     <   80
30    Yardstick-Gruppe 1                80 –   85
31    Yardstick-Gruppe 2                86 –   91
32    Yardstick-Gruppe 3                92 –   96
33    Yardstick-Gruppe 4                97 – 102
34    Yardstick-Gruppe 5              103 – 106
35    Yardstick-Gruppe 6              107 – 110
36    Yardstick-Gruppe 7                     > 110
37    Unvermessene Einrumpfboote über 6,50 m Rumpflänge und ohne Trapez

4.3. Grundsätzlich kommt eine Klasse zustande, wenn mindestens fünf Boote gemeldet sind.
Bei Nichterreichen der Meldezahl kann die Wettfahrtleitung die betroffenen Boote in eine Ausgleichsklasse einstufen oder eine andere Regelung treffen.

4.4. Weitere Klassen können gebildet werden wenn bis zum 30.04.2018 mindestens 5 Boote gemeldet sind.
Boote mit einem gültigen Messbrief müssen in ihrer jeweiligen Klasse gemeldet werden.

4.5. Boote nach Yardstick nur mit gültiger Bodensee-Yardstickzahl nach Bodensee Yardstick-Tabelle 2018, siehe www.bsvb.info.
Bei der Einteilung der Yardstick-Gruppen kann die Wettfahrtleitung abhängig von der Anzahl der Meldungen Änderungen vornehmen.

4.6. Boote, die in einer Klasse starten und gleichzeitig um den Wanderpreis schnellste Yacht nach Yardstick segeln möchten,
müssen ihre Yardstickzahl bei der Meldung angeben. Diese Boote müssen dann aber auch der vergebenen Yardstickzahl entsprechen.
Mehrrumpfboote können für diese Wertung nicht herangezogen werden.

4.7. Mit Ausnahme der unvermessenen Boote und der Boote nach Yardstick müssen alle Boote gültige Messbriefe bereithalten.

4.8. Boote mit beweglichem Ballast (WR 51)
Boote, welche mit Vorrichtungen für Schwenkkiel und/oder Wasserballast ausgerüstet sind und diese in der Regatta benutzen,
werden nur in der ORC – Klasse, Startgruppe 2 zugelassen.

5.      Startgruppen

5.1. Startgruppe 1 Großes Blaues Band segelt den langen Kurs.
Kennzeichen: Zahlenwimpel 1 am Achterstag
·     Trapezboote
·     Mehrrumpfboote über 7,50 m Rumpflänge

5.2. Startgruppe 2 Großes Blaues Band segelt den langen Kurs.
Kennzeichen: Zahlenwimpel 2 am Achterstag
·     Yardstick-Gruppen 0-4 nach Bodensee Yardstick-Tabelle 2018
·     Unvermessene Einrumpfboote über 6,50 m Rumpflänge und ohne Trapez
·     ORC Club- Klassen
·     75 qm Nationale Kreuzer
·     45 qm Nationale Kreuzer
·     8mR-Yachten
·     6mR-Yachten
·     Aphrodite 101
·     Bavaria 35 match
·     Bavaria 40 S
·     Duetta 94
·     Dynamic 35
·     Esse 850
·     J70
·     J 80
·     Lacustre
·     Rommel 33
·     X 99
·     weitere Klassen auf Antrag ihrer Klassenvereinigung

5.3. Startgruppe 3 Kleines Blaues Band.
Kennzeichen: Zahlenwimpel 3 am Achterstag
·     H-Boote
·     Int. 806
·     Nordische Folkeboote
·     Shark 24
·     Varianta
·     Yardstick-Gruppen 5-7 nach Bodensee Yardstick-Tabelle 2018

6.      Anzahl der Wettfahrten
Eine Wettfahrt.

7.      Zeitplan

7.1. Startzeit
Freitag, 1. Juni 2018 um 19:30 Uhr vor Lindau, gemeinsam für alle Startgruppen.
Falls die Wetterlage es erfordert, kann der Start auf 21:30 Uhr oder auf Samstag, 2. Juni 2018 06:00 Uhr verschoben werden.

7.2. Zeitlimit
Die Regatta endet am Samstag, 2. Juni 2018 um 19:30 Uhr.

8.      Meldungen

8.1. Internet-Meldungen (bevorzugt)
Online-Meldungen sind vorzunehmen über das Online-Meldeformular auf www.rundum.lsc.de.
Die Online-Meldeseite ist freigeschaltet vom 20.01.2018 bis 25.05.2018 bis 22:00 Uhr.

8.2. per Post:
Übersenden Sie das offizielle Meldeformular an die Meldestelle und überweisen das Meldegeld auf das RundUm-Konto des LSC (siehe 9.3) .
Eingang bei der Meldestelle spätestens 25.05.2018.

Meldungen sind vom 26.05.2018 bis 31.05.2018 nur noch über die Telefonnummer

+49 (0) 8382 – 4421 möglich.

8.3. Meldungen im Regattabüro sind noch möglich am 31.05.2018 sowie am 1.06.2018 bis 16:00 Uhr.
8.4. Meldungen per E-Mail werden nicht akzeptiert.

8.5. Meldestelle:
Petra Guinand,
Hochbucher Weg 63
D-88131 Lindau,
Tel. +49 (0) 83 82 – 44 21

9.      Meldegeld

9.1. Meldegeld Staffelung
Für Meldungen bis 06.05.2018, 24 Uhr: €   70,00
Für Meldungen bis 25.05.2018, 24 Uhr: €   90,00
Für Meldungen bis   1.06.2018, 16 Uhr: € 140,00

9.2. Meldegelder werden nicht rückerstattet.

9.3. Überweisung des Meldegeldes
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit im Online Meldeportal “Seglerservice” die Bezahlart

“PayPal” oder “Bankeinzug“.
Sollte es nicht möglich sein, verwenden sie folgende Bankverbindung zur Bezahlung des Meldegeldes:
Zahlungsempfänger: Lindauer Segler-Club
Verwendungszweck : RUND UM 2018, Bootsname/Segelnummer
Konto-Nr. 105 844 80
BLZ:         731 500 00
Bank:       Sparkasse MM-LI-MN
IBAN:        DE78731500000010584480
BIC :         BYLADEM1MLM

10.  Teilnehmerregistrierung und Ausgabe der Segelanweisung

10.1. Die Teilnehmerregistrierung und Ausgabe der Segelanweisung erfolgt im Regattabüro zu folgenden Zeiten:
Donnerstag,    31.06.2018 15:00 – 20:00 Uhr
Freitag,             1.06.2018 14:00 – 18:00 Uhr

10.2. Jeder Schiffsführer muss bei der Entgegennahme der Segelanweisung im LSC-Wettfahrtbüro
mit seiner Unterschrift seine Teilnahme an der Regatta bestätigen.
Boote, die nicht bis Freitag, 1.06.2018 18:00 Uhr registriert sind, werden als DNC gewertet werden.

10.3. Jeder Schiffsführer hat bei der Teilnehmerregistrierung eine Haftungsfreistellung gegenüber dem Veranstalter zu unterzeichnen.

11.  Kennzeichnung und Werbung

11.1. Jedes Boot muss eine in seiner Meldung angegebene Segelnummer führen.
11.2. Jedes Boot muss den für seine Startgruppe vorgeschriebenen Zahlenwimpel führen.
11.3. Die bei der Teilnehmerregistrierung ausgehändigten Startnummern sind beidseitig am Bug gut sichtbar aufzukleben.
11.4. Die RUND UM wird eingestuft nach dem Advertising Code C der World Sailing Regulation 20.
11.5. Boote sind verpflichtet, vom Veranstalter gestellte Werbung zu zeigen
und vom Veranstalter gestellte Positionsbestimmungsgeräte während der Wettfahrt zu betreiben.

12.  Sicherheitsvorschriften

Die RUND UM stellt als Nachtregatta besondere Anforderungen an die Seemannschaft der Crew.
Jeder teilnehmende Skipper ist über die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen hinaus allein selbst verantwortlich für die Sicherheit von Schiff und Mannschaft.

12.1. Die Mindestbesatzung beträgt 3 Personen. Das Mindestalter für Teilnehmer ist das vollendete 14. Lebensjahr.
12.2. Schwimmwestenzwang bei Starkwind und Sturmwarnung

12.3. Von Freitag, 1.06.2018 21:00 Uhr bis Samstag, 2.06..2018 05:30 Uhr gilt:

12.3.1. Schwimmwestenzwang.
12.3.2. Tragen von Kleidung mit Reflexstreifen.
12.3.3. Tragen eines Notblitzes.

12.3.4. Lichterführung:
weißes gewöhnliches Rundumlicht (Sichtweite mindestens 2 km) im Masttopp gemäß Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO),
welches von allen Seiten und unter allen Bedingungen ununterbrochen sichtbar ist,
sowie zusätzlich ein gewöhnliches Licht, „Toplicht“, (Sichtweite 2 km) gemäß BSO zur Vorsegelbeleuchtung.
Boote, die ohne die vorgeschriebene Lichterführung angetroffen werden, können ohne Protestverhandlung disqualifiziert werden.(dies ändert WR 63.1)

12.3.5. Boote, deren vorgeschriebene Lichterführung ausfällt, müssen unverzüglich die Wettfahrt aufgeben
und unter Beachtung bestmöglicher Seemannschaft den nächstgelegenen Hafen anlaufen.

12.4. Ergänzende Sicherheitsvorschriften für Trapezyachten und Mehrrumpfboote:

12.4.1. Schwimmwestenzwang während der gesamten Wettfahrt.
12.4.2. Jede Person im Trapez muss während der Wettfahrt direkten Kontakt mit ihrem Boot haben.

12.5. Ergänzende Sicherheitsvorschriften für Classe Libera und Mehrrumpfboote:

12.5.1. Jedes Boot muss während der Wettfahrt von einem rettungstauglichen Motorboot begleitet werden.
Dieses muss sich dabei immer in Rufweite des zu begleitenden Bootes halten.
Das Motorboot muss jederzeit in der Lage sein, dem zu begleitenden Boote zu folgen.
Das Motorboot muss mindestens mit zwei erfahrenen Bootsführern besetzt sein und geeignete Rettungsausrüstung mitführen.
Das Motorboot muss ebenfalls gemäß BSO beleuchtet sein und über einen Suchscheinwerfer verfügen.
Das Motorboot muss ausreichend Platz zur Sicherung der gesamten Besatzung des zu begleitenden Segelbootes haben.

12.5.2. Das Begleitboot muss mit dem Meldeformular für Begleitboote gemeldet werden. Siehe online-Ausschreibung auf www.lsc.de

13.  Urheber- und Bildrechte
Jeder Teilnehmer überlässt dem Veranstalter, seinen Agenturen und Sponsoren entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto- und Filmaufnahmen aller Art von dieser Regatta und ihren Sportlern.

14.  Wertungssystem

14.1. Klassenwertung

14.1.1. ORC-Boote nach berechneter Zeit.
14.1.2. Classe Libera und Trapezboote, Mehrrumpfboote und Yardstick-Gruppen nach berechneter Zeit gemäß Bodensee-Yardstick-Tabelle 2018 neueste Fassung (www.bsvb.info).
14.1.3. alle anderen Boote nach gesegelter Zeit.

14.2. Gesamtwertung nach gesegelter Zeit.

14.3. Gesamtwertung, zusätzlich zur Wertung in anderen Klassen, aller Boote mit einer gültigen Yardstickzahl nach berechneter Zeit, gemäß Bodensee-Yardstick-Tabelle 2018 neueste Fassung (www.bsvb.info)

15.  Strafen

15.1.  Wenn keine andere Strafe dafür vorgesehen ist, kann die Internationale Jury für Regelverletzungen Strafen vergeben, die weniger als eine Disqualifikation sind, wenn sie entscheidet, dass die Regelverletzung keinen signifikanten Einfluss auf das Ergebnis oder die Sicherheit der Wettfahrt hatte.
Dieses gilt nicht für Regeln, welche in Teil 2 der Wettfahrtregeln Segeln enthalten sind.

16.  Preise und Preisverteilung

16.1. Blaues Band für das schnellste Boot der Startgruppen 1 und 2 nach gesegelter Zeit.
16.2. Blauer Pokal für das schnellste Boot ohne beweglichen Ballast der Startgruppe2 nach gesegelter Zeit.
16.3. Kleines Blaues Band für das schnellste Boot der Startgruppe 3 nach gesegelter Zeit.
16.4. Wander-, Klassen- und Sonderpreise.
16.5. Sonderpreis für das schnellste Boot „Großes Blaues Band“ der „Bayerische Löwe“
Gestiftet durch den Bayerischen Ministerpräsidenten
und gefertigt in der traditionsreichen Porzellanmanufaktur Nymphenburg.

16.6. Wanderpreis für das schnellste Boot „Großes Blaues Band“
Gestiftet von der Spielbank Lindau

16.7. Wanderpreis für die schnellste Holzjacht älter als 25 Jahre
Gestiftet von der „Diamant“-Crew.

16.7.1. Wanderpreis für die schnellste Holz-Yacht jünger als 25 Jahre
Gestiftet von der Familie Binz

16.8. Wanderpreis für das schnellste Boot der ORC-Klassen
Gestiftet von Sven Ackermann

16.9.  Wanderpreis für das schnellste Einrumpfboot ohne Trapez
Gestiftet von der Firma Musto

16.10. Wanderpreis für das schnellste Einrumpfboot nach gesegelter Zeit
Gestiftet von der Stadt Lindau

16.11. Wanderpreis für die schnellste Damencrew nach gesegelter Zeit
Gestiftet von der Spielbank Lindau

16.12. Wanderpreis für das schnellste Einrumpfboot „Kleines Blaues Band“
Gestiftet von der Stadt Lindau

16.13. Wanderpreis für das schnellste Einrumpfboot Boot „Großes Blaues Band“ nach Yardstick berechnet.
Gestiftet von Sailing Media

16.14. Erinnerungspreise für jedes Boot.
16.15. Preisverteilung am Sonntag, 3.06.2018, ab 10:00 Uhr im RUND UM Zelt am Segelhafen.
16.16. Preise, welche auf der Siegerehrung nicht abgeholt werden, fallen zurück an den Veranstalter.

17.  Veranstaltungen

17.1. Wetter-Information am Freitag, 1.06.2018 um 15:30 Uhr und 16:30 Uhr im RUND UM Zelt am Segelhafen.
17.2. Während der Wettfahrt ausführliche Berichte über den Regattaverlauf im RUND UM Zelt am Segelhafen.
17.3. Seglerparty der „Boot Düsseldorf“ am Samstag, 2.06.2018 ab 19:00 Uhr im RUND UM Zelt am Segelhafen.

18.  Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der World Sailing, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

18.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Lindau (B)

19.  Haftpflichtversicherung
Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von € 3,0 Mio. deckt.

20.  Unterkunft
Wir bitten, Zimmerbestellungen selbst vorzunehmen unter

LTK – Lindauer Tourismus und Kongress GmbH
Alfred-Nobel-Platz 1
88131 Lindau
Telefon: +49 (0) 8382 / 26 00-30
E-Mail: info@ lindau-tourismus.de

21.  Weitere Informationen

21.1. Das Startprozedere wird über Funk, Kanal 69, übertragen.
21.2. Kranbenutzung:
Es stehen Krananlagen beim Segelhafen Lindau und im Hafen Lindau-Zech nach Absprache zur Verfügung.
Bitte setzen Sie sich bei Bedarf mit
Herrn Bernd Wachter, Tel. +49 (0)175 183 186 9 (Segelhafen Lindau) oder
Herrn Hilgert, Tel.              +49 (0) 170 187 3627 (Hafen Lindau-Zech) in Verbindung.

21.3. Liegeplätze im Hafen des LSC und im BSB-Hafen Lindau.
21.4. Parkplätze:
Keine Parkplatzreservierungen möglich, nutzen Sie ggf. das Parkleitsystem der Stadt Lindau.
Öffentliche Parkplätze sind kostenpflichtig.

21.5. Zusätzliche Informationen erhalten Sie unter
Lindauer Segler-Club e.V.
Segelhafen 3
D-88131 Lindau
www.lsc.de
E-Mail: rundum@lsc.de

Lindauer Segler-Club e.V.
Karl-Christian Bay, Vorsitzender

Hans-Joachim Holz, Wettfahrtleiter RUND UM
Stephan Latzel, Wettsegelobmann

V180419

73. RUND UM

Die 73. RUND UM findet dieses Jahr vom 30.5. - 01.06.2024 statt.

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