LSC muss Bootsschaden nicht bezahlen

Vor dem Amtsgericht Lindau hat der Lindauer Segler-Club ein Verfahren wegen eines an der Schräge entstandenen Schadens gewonnen. Ein auswärtiger J70-Segler hatte eingekrant und war vom Nordostwind auf die Schräge getrieben worden. Dabei entstand ein Schaden am Kiel. Die Kosten wollte der Segler vom LSC bezahlt bekommen.

Das Amtsgericht stellte fest, dass die Kollisionsstelle außerhalb des LSC-Geländes war, der Verein deshalb auch nicht verantwortlich sein könne und eine Haftung ausscheide.

Interessant ist noch ein weiterer Aspekt: Der J70-Segler argumentierte, der Verein sei als Organisator der Regatta verpflichtet, auf Gefahrenstellen hinzuweisen. Hierzu schreibt der Richter in der Urteilsbegründung: „…obliegt die Verpflichtung, sich von der Schiffbarkeit des eingeschlagenen Kurses zu überzeugen, allein dem Schiffsführer. Eine Verantwortlichkeit des Veranstalters einer Regatta bezüglich etwaiger Gefahrenstellen im Seebereich ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt begründet.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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