Fahrtengelder müssen bezahlt werden

In letzter Zeit kam es häufiger vor, dass Clubmitglieder mit Clubschiffen zum Segeln gegangen sind, ohne das Fahrtengeld oder den Förderbeitrag bezahlt zu haben. Ohne diese Einnahmen können die Clubschiffe nicht unterhalten werden. Wer ohne Bezahlung segelt, muss deshalb den doppelten Förderbeitrag entrichten. Die Gebührenordnung ist unter Club/intern/Gebühren zu finden.

So viel sollte der Club durch den Förderbeitrag einnehmen.