k-Wettfahrtleitung Foto Juerg Kaufmann

Begleitboote Startgruppe 1

Soweit die gemeldeten Regattateilnehmer nicht in Besitz des erforderlichen Bodensee-Schifferpatentes sind, oder die Boote keine Zulassung oder Registrierung für den Bodensee haben, oder die Bootsmotoren nicht den Abgasvorschriften der BSO entsprechen, werden während der Regatta und  einer angemessenen Zeit (1 Tag vor sowie 1 Tag nach der Regatta) nach Art. 16.02 BSO Ausnahmen von den Vorschriften der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung zugelassen.

Begleitboote, welche über keine gültige Bodenseezulassung verfügen, werden in diese Genehmigung integriert. Voraussetzung ist, dass die Boote vor ihrem Einsatz auf dem Bodensee einer kurzen technischen Überprüfüng unterzogen werden.
Ein Befahren der Uferzone ist nur für Begleitboote der Klasse “Libera” und ähnlichen Bootsklassen / Trapezbooten gestattet, bei denen ein Begleitboot zur Auflage gemacht wurde.

Begleitfahrzeuge dürfen nicht mit 2-Takt-Motoren ausgerüstet und betrieben werden. Der verantwortliche Schiffsführer hat sich telefonisch bei der Polizeiinspektion Lindau  (Wasserschutzpolizei-Gruppe) unter der Tel.Nr. 08382 – 9100 zu melden, um einen Termin für die Überprüfung zu vereinbaren.

Termine nach Freitag 05. 06. 2015, 12:00 Uhr können nicht mehr wahrgenommen werden.

Die Führer von Begleit- und Sicherungsbooten müssen in Besitz eines gültigen Bodensee-Schifferpatents oder zumindest eines Sportbootführerscheins sein.